Energiewendefür uns und unseren Planeten

2000 wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit dem Ziel verabschiedet, die Entwicklung der Energieversorgung im Interesse des Klimaschutzes nachhaltig zu gestalten und den Anteil Erneuerbarer Energien in der Stromversorgung zu erhöhen.

Die Energiewende bringt außerdem eine Dezentralisierung der Stromversorgung mit sich. Heute kann jeder Stromproduzent sein und sich somit unabhängig von Energiekonzernen machen.

Definition

„Der Übergang von einer auf atomaren und fossilen Energieträgern basierenden Stromproduktion, hin zu einer nachhaltigen und aus Erneuerbaren Energien bestehenden Energieversorgung, wird in Deutschland als Energiewende bezeichnet. Hierbei hat die Bundesregierung das Ziel, das Zeitalter der Erneuerbaren Energien so schnell wie möglich zu erreichen „ z.B. auch durch den von der Bundesregierung infolge des Reaktorunglücks von Fukushima im Jahr 2011 beschlossenen Atomausstiegs bis Ende 2022.

Neben dem Atomausstieg wurden aber auch Klimaschutzziele beschlossen, wie die Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasemissionen sowie der Ausbau der Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien. Das EEG ist das wichtigste Instrument für den Umbau des Energiesystems in Deutschland.“

Stromeinspeisungsgesetz

„Der Entwurf eines Gesetzes über die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz, das Stromeinspeisungsgesetz (StromEinspG), der Vorläufer des späteren EEG, wurde 1990 von der damaligen Bundesregierung auf den Weg gebracht. Ziel war den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Energieversorgung aus Gründen der Ressourcenschonung und des Klimaschutzes stärker auszuweiten, wofür zunächst die Rahmenbedingungen geschaffen werden mussten.

Zwecks Umsetzung dieses Vorhabens wurden die Energieversorger gesetzlich dazu verpflichtet, Strom aus Erneuerbaren Energien aus ihrem Versorgungsgebiet abzunehmen und zu Mindestpreisen zu vergüten. Der Mindestpreis für Strom aus „Wasserkraft, Deponiegas und Klärgas sowie aus Produkten oder biologischen Rest- und Abfallstoffen der Land- und Forstwirtschaft“ betrug mindestens 75 % des Durchschnitterlöses je Kilowattstunde aus der Stromabgabe an den Endverbraucher. Die „Vergütung für Strom aus Windkraft und Sonnenenergie“ betrug mindestens 90 % des Durchschnitterlöses je Kilowattstunde. Das zum 01.01.1991 in Kraft getretene Gesetz legte die Kosten für das Stromeinspeisungsgesetz auf die Energieversorger und letztlich auf die Energiekosten für Endverbraucher ab.“

Stufe 1 EEG

„Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2000) folgte 2000 als Nachfolgegesetz zum Stromeinspeisungsgesetz. Auch aufgrund der steigenden Zahl von Windkraftanlagen und den Verpflichtungen im Zuge des Kyoto-Protokolls war die Aktualisierung des rechtlichen Rahmens erforderlich geworden. Ziel des Gesetzes war „im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung deutlich zu erhöhen“.

Dies berücksichtigte auch eine Reduktion der Treibhausgasemissionen und eine Entkoppelung der Vergütungssätze für Strom aus Erneuerbaren Energien und der Strompreise, wobei der Anteil des Stromverbrauchs aus Erneuerbaren Energien in Deutschland bis 2010 verdoppelt werden sollte. Infolgedessen wurden die Netzbetreiber dazu verpflichtet, Strom aus Erneuerbaren Energien an ihr Netz anzuschließen und diesen Strom vorrangig gegenüber Strom aus fossilen oder nuklearen Energieträgern abzunehmen. Die Vergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien wurde dabei neu geregelt“

Stufe 2 EEG-Novelle 2004

„Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2004 (EEG 2004) war 2004 die erste Novelle des EEG. Der Zweck des Gesetztes war „insbesondere im Interesse des Klima-, Natur- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, Natur und Umwelt zu schützen, einen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten um fossile Energieressourcen zu leisten und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern“.

Aufgrund der Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energie-Quellen im Elektrizitätsbinnenmarkt war die Anpassung notwendig. Darüber hinaus regelt sie neben dem vorrangigen Anschluss, Abnahme und Vergütung von Strom aus Erneuerbaren Energien auch die Abwälzung bzw. den Abwälzungsanspruch zwischen Übertragungsnetzbetreibern, Netzbetreibern mit Niedrig- und Mittelspannungsnetzen, den Stromhändlern sowie den Endverbrauchern.“

Stufe 3 EEG 2009

„Die 2009 vorgenommene Ergänzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2009) ist die bis dahin umfangreichste. Es dient zudem „der Umsetzung der Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 27.09.2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energie-Quellen im Elektrizitätsbinnenmarkt, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/108/EG des Europäischen Rates vom 20.11.2006“.

Der Zweck des EEG 2009 entspricht weitestgehend dem des EEG 2004, wird jedoch noch um den Zusatz ergänzt „den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 % und danach kontinuierlich weiter zu erhöhen“. Der Kern des EEG 2009 und dessen Ergänzung 2010 war die Absenkung der Fördersätze für neue Photovoltaik-Anlagen.“

Stufe 4 EEG 2012

„Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 (EEG 2012) hat im Vergleich zu seinem Vorgänger die Ziele des Anteils Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung erhöht und weiter konkretisiert. Der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung soll bis spätestens 2020 mindestens 35 % betragen, 50 % bis spätestens zum 2030, 65 % bis spätestens 2040 und 80 % bis spätestens 2050. Mit der Einführung der Direktvermarktung wird Betreibern von Anlagen mit regenerativer Stromerzeugung zudem die Wahl ermöglicht, ob die erzeugte Energie über das EEG vergütet wird oder der Strom selbst am Markt an Dritte vermarktet wird.

Damit wurde der Strommarkt in Deutschland weiter liberalisiert. Die sogenannte Photovoltaik-Novelle trat im April 2012 als Ergänzung zum EEG 2012 in Kraft und regelt neben der Neugestaltung der Vergütungsklassen (bis 10 kW, bis 40 kW, bis 1.000 kW, bis 10.000 kW) die Absenkung der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Dachanlagen mit einer installierten Leistung bis 40 kW.“

Stufe 5 EEG 2014

„Im August 2012 trat das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 (EEG 2014) in Kraft. Für die Ziel-Erreichung wurde der Anteil des erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch aus Erneuerbaren Energien erneut angehoben. Der Anteil aus Erneuerbaren Energien soll bis 2025 40-45 %, bis 2035 55-60 % und bis 2050 mindestens 80 % betragen. Für die Bundesregierung ist diese Fassung die Grundlage dafür, dass Erneuerbare Energien zu einer der tragenden Säulen der deutschen Stromversorgung werden. Das EEG 2014 umfasst neben dem weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien erstmals auch einen gesetzlich festgelegten Ausbaukorridor bzw. Mengenziele für den jährlichen Zubau in Gigawatt.

Bei landgebundener Windenergie und Solarenergie sind dies jeweils 2,5 Gigawatt, bei seegebundener Windenergie bis 2020 6,5 Gigawatt, bis 2030 15 Gigawatt und bei Biomasse ein jährlicher Zubau von ca. 100 Megawatt. Sollten bei der Windenergie an Land, Biomasse und bei Photovoltaik mehr Leistung aus Erneuerbaren Energien zugebaut werden, als die Mengenziele vorgeben, sinken die Fördersätze für weitere Anlagen. Ferner wurde mit der Ausschreibung der Fördersätze für Photovoltaik-Freiflächenanlagen und der stufenweisen Einführung der Verpflichtung zur Direktvermarktung für größere Neuanlagen die Liberalisierung des Strommarktes weiter fortgesetzt.“

Stufe 6 EEG 2017

„Im Januar 2017 trat das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG 2017) in Kraft. Nach dem Beschluss der Ausschreibung der Fördersätze für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im EEG 2014, wird diese Vorgehensweise mit dem EEG 2017 auf alle Bereiche ausgedehnt, wodurch ein genereller Methodenwechsel stattfindet.

Wurden bisher neu installierte Anlagen zur Produktion von Erneuerbaren Energien mit einem jeweils degressiveren Beitrag fest vergütet, wird die Höhe der Strom-Zahlungen aus Erneuerbaren Energien künftig durch Ausschreibungen ermittelt. Allerdings wurde mit dem EEG 2017 der weitere Ausbau von Erneuerbaren Energien gestoppt und damit erstmals nicht erweitert.“

Strommarkt im Wandel

„Der Strommarkt hat sich sukzessive gewandelt. Seine Liberalisierung war die Initialzündung für die Energiewende. Der heutige Strommarkt setzt bei der Stromerzeugung auf Erneuerbare Energien (Windkraft, Wasserkraft, Photovoltaik, Geothermie und Biomasse) statt auf fossile Rohstoffe zur Energiegewinnung (Steinkohle, Braunkohle, Uran, Erdgas und Öl). Neue Konzepte lösen dabei die traditionellen, zentralistischen Strukturen aus überregionalen Stromkonzernen, Regionalgesellschaften und lokalen Versorgungsunternehmen ab und setzen auf einen zukunftsorientierten, digitalisierten und marktwirtschaftlich orientierten nachhaltigen Strommarkt. Im Zuge dessen werden Großkraftwerke nach und nach durch viele kleine dezentrale Erzeugungsanlagen ersetzt.

Sog. „virtuelle Kraftwerke“ haben die Koordination dieser vielen kleinen, dezentralen Anlagen übernommen. Dabei gleichen sie die unterschiedlichen Erzeugungskapazitäten der mit dem zentralen Leitsystem vernetzten Anlagen in Echtzeit aus und fangen auf Basis von Prognosen, Marktdaten und Erzeugungs- und Verbrauchsdaten Netzfrequenzschwankungen ab, bevor sie überhaupt entstehen.“

Wichtigkeit

„Gemäß der Kraftwerksliste der Bundesnetzagentur (BNetzA), die den Stromerzeugungsmarkt in Deutschland abbildet, sind derzeit (Stand 1. April 2020) Erzeugungsanlagen mit einer Netto-Nennleistung von insgesamt 221,3 Gigawatt (GW) installiert. Von der Netto-Nennleistung entfällt ein Anteil von ca. 121 GW auf Erneuerbare Energien, darunter ca. 47,3 GW auf Solarenergie und ca. 58,3 GW auf Windenergie. Die gesamte installierte Leistung von Photovoltaik- und Windenergie-Anlagen beträgt zusammen bereits ca. 106 GW.

Laut des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) wurden 2019 insgesamt 244,3 Milliarden Kilowattstunden aus Erneuerbaren Energien erzeugt und erreichten einen Anteil von 42,1 % am Bruttostromverbrauch. Und auch der Strommix verändert sich. In Deutschland wurden 2019 rund 612,4 Terawattstunden (TWh) Strom erzeugt „ das sind 612 Milliarden Kilowattstunden (kWh). Bei stetig wachsendem Anteil von Erneuerbaren Energien geht der Anteil von Kernenergie, Braunkohle und Steinkohle am Energieträgermix der deutschen Stromversorgung sukzessive zurück.“

Strommarkt-Dezentralisierung

„Die Energiewirtschaft bekommt mit der Dezentralisierung neben dem bereits beschlossenen Atomausstieg, der Verpflichtung des Energiewandels durch das EEG, der Reduktion von Treibhausgasemissionen und damit dem Verzicht der Stromproduktion einen weiteren Faktor, der den Strommarkt aktuell und in der Zukunft beeinflussen wird.

Der Bruttopreisindex für Haushaltsstrom in Deutschland ist seit dem EEG 2000 bis heute massiv gestiegen. Der Strompreis für Endverbraucher stieg von 13,94 Cent pro kWh in 2000 auf 31,37 Cent je kWh in 2020.

Dieser stetige Anstieg ermöglicht den Endverbrauchern angesichts gleichzeitig gesunkener Preise für Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher preisliche Alternativen für die eigene Energieversorgung. Auch die wachsende Anzahl an E-Autos ist ein Treiber von Photovoltaik-Installationen. Der infolgedessen anhaltend positive Trend für Photovoltaik-Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern sorgt für einen steten Zuwachs installierter Stromspeicher. Nach Angaben des Bonner Markt- und Wirtschaftsforschungsunternehmens EUPD Research wurden 2019 insgesamt 65.000 Stromspeicher installiert. Der deutsche Stromspeichermarkt wuchs gegenüber dem Vorjahr folglich um 44 %. Ferner hat sich nach der aktuellen Analyse das kumulierte Marktvolumen mit 206.000 Speichersystemen innerhalb von zwei Jahren verdoppelt.

Neben der reinen Anzahl an Photovoltaik-Anlagen ist auch deren Anlagengröße ein wichtiger Treiber für Stromspeicherlösungen, da mit zunehmender Anlagenleistung der Bedarf an zeitversetzter Solarstrom-Nutzung zunimmt. Diese gestiegene Nachfrage führte u.a. dazu, dass der Marktführer sonnen seine Spitzenposition in Deutschland mit einem Marktanteil von 20 % weiter festigen konnte.“

Regelenergie

„Die dezentrale Energieversorgung mit selbst erzeugtem und gespeichertem Solarstrom aus Photovoltaik-Anlagen bedeutet jedoch nicht nur für Endverbraucher eine alternative Möglichkeit am Strommarkt. Speichersysteme sind auch eine zunehmende Notwendigkeit der Energiewende in Deutschland.

Die Stromschwankungen aufgrund der wetterabhängigen Stromproduktion von Sonnenenergie und Windkraft sind für das Stromnetz eine wachsende Herausforderung. An sonnenreichen oder sehr windintensiven Tagen werden große Mengen an erzeugter Energie in das Stromnetz eingespeist. Umgekehrt fehlt diese Leistung bei sonnenarmen bzw. windarmen Wetterperioden, um die Normalfrequenz von 50 Hertz im Stromnetz zu halten. Um diese Schwankungen mit der wachsenden Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien ausgleichen zu können, ist der heutige Strommarkt zunehmend auf Stromspeicher und die Bereitstellung von Regelleistung angewiesen.

Die Regelenergie wird benötigt, um Frequenzschwankungen abweichend von der Sollfrequenz auszugleichen und ist damit ein essentieller Bestandteil einer sicheren und verlässlichen Energieversorgung. Die zukünftige Entwicklung des Strommarktes in Deutschland wird nach heutigem Stand den bisherigen Wandel weiter fortsetzen.“

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